Der Hund macht auf den Teppich, reißt die Tischdecke runter oder zerbeißt den Sessel. Schaden ist schnell passiert. Eine Hausratversicherung zahlt leider nicht für Schaden der durch den Hund verursacht ist. Möchte man diese Art von Schaden trotzdem versichern empfiehlt sich eher eine Hundehaftpflichtversicherung. Doch auch diese zahlt nicht in jedem Fall.
Deckung von Hundeschäden durch die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung soll finanzielle Schaden absichern falls das eigene Hab und Gut beschädigt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Wasserschaden oder Brand. Doch durch Hunde verursachte Schäden sind nur in bestimmten Fällen durch die Hausratversicherung abgedeckt. Falls der Hund auf den teuren Teppich pinkelt oder das Sofa beschädigt möchte man den Schaden natürlich am liebsten erstattet bekommen. Da es um Schäden am Hausrat geht denkt man zuerst an die Hausratversicherung. Doch hier sind in der Regel keine Schäden durch den eigenen Hund versichert. Es gibt Möglichkeiten die Hausratversicherung zu erweitern gegen weitere Risiken. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit eine extra Elementarversicherung oder Glasversicherung abzuschließen gegen Schäden, die durch eine einfache Hausratversicherung nicht übernommen werden. Für Hunde macht dies in der Regel keinen Sinn, da Schäden durch den eigenen Hund meist nicht übernommen werden, und bei Schaden durch fremde Hunde haftet deren Besitzer. Hat der Besitzer eine Hundehaftpflichtversicherung, wird der Schaden in der Regel von dieser übernommen.
Hundehaftpflichtversicherung
Möchte man sich gegen durch den Hund entstandenen Schaden absichern sollte man eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Abgesehen davon, dass sie für einige Hundehalter Pflicht ist, ist so eine Hundehaftpflicht für alle Herrchen und Frauchen sinnvoll. Als Hundebesitzer ist man für alle Schäden verantwortlich, die durch den Hund verursacht werden. Ist man nicht in der Lage die Schäden zu bezahlen, so haftet man mit seinem Besitz und Vermögen dafür. Eine Hundehaftpflicht bezahlt allerdings nur Schaden an Dritten. Schäden werden zum Beispiel übernommen, wenn der Hund einen anderen Hund oder sogar Menschen beißt. Oder wenn der Hund auf die Fahrbahn rennt und entweder einen Fahrradfahrer zu Fall bringt oder ein Autofahrer durch das Ausweichmanöver einen Unfall hat. Schäden am Eigentum oder in der eigenen Wohnung werden nur übernommen, falls der Schaden durch fremde Hunde angerichtet wurde und für diese eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. In einzelnen Fällen kann eine eigene Hundehaftpflicht auch bei Schäden von fremden Hunden helfen. Manche Versicherer bieten an, eine Forderungsausfalldeckung mitzuversichern. Das heißt wenn einem selbst Schaden durch einen fremden Hund entsteht, und der Besitzer des Hundes nicht in der Lage ist zu zahlen, greift die eigene Hundehaftpflicht und übernimmt den Schaden. Außerdem zahlt eine Hundehaftpflicht in bestimmten Fällen Mietsachschäden. Alle Schäden an Objekten, die der Hundebesitzer nicht besitzt sondern nur mietet sind inbegriffen. Aber Vorsicht: Hierzu müssen Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung ausdrücklich mitversichert sein. Oft ist das der Fall, jedoch nicht immer, informieren Sie sich immer darüber, bevor Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Ist der Hund zum Beispiel für kurze Zeit in der Küche eingesperrt und zerkratzt bei dem Versuch auszubrechen die Tür, zahlt dann die Hundehaftpflicht. Geschieht dies allerdings häufiger, verfällt der Anspruch, denn dann ist der Schaden voraussehbar und dem Hundebesitzer kann vorgeworfen werden fahrlässig zu handeln indem er den Hund trotz bekannten Problems allein lässt. Für die Hundehaftpflicht gilt nämlich, wie für die Privathaftpflicht auch, eine Schadensminderungspflicht. Grenzt man bekannte Risiken nicht ein, kann der Schadensanspruch verfallen.
Wussten Sie schon?
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für viele Hundehalter Pflicht.
Eigenschäden durch den Hund
Eigenschäden durch den Hund sind nie versichert. Weder durch die Hausratversicherung, noch durch eine Hundehaftpflichtversicherung. Für alle Schäden die der Hund anrichtet muss man selbst haften und es besteht keine Möglichkeit sich gegen Eigenschäden zu versichern. Um das Risiko so weit wie möglich einzudämmen empfiehlt es sich Welpen nie allein zu lassen und den Hund gut zu erziehen. Es ist schließlich in ihrem eigenen Interesse, dass der Hund die Möbel und Einrichtungsgegenstände in Ruhe lässt. Zum Knabbern und Beißen eignet sich doch sowieso viel besser ein passendes Spielzeug.
Vorteile einer Hundehaftpflichtversicherung
- Sie sind versichert gegen Schäden an Dritten. Vor allem für Personenschaden ist das wichtig. Kosten für Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitsausfall und Wiedereingliederung in den Beruf können schnell in den 7-stelligen Bereich gehen.
- Forderungsausfalldeckung: so sind Sie auch gegen eigenen Schaden durch fremde Hunde abgesichert, falls der Besitzer nicht zahlen kann.
- Passive Rechtsschutzversicherung: Will der Versicherungsgegner Schadensersatz vor Gericht einklagen übernimmt die Hundehaftpflicht gerichts- und Anwaltskosten.
- Geringe Kosten: Eine Hundehaftpflichtversicherung beginnt ab circa 40 Euro pro Jahr.
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