Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt man sich vor Kosten die entstehen, wenn das Tier einer dritten Person Schaden zufügt. Dieser Schutz kostet allerdings Geld. Für eine Tierhaftpflichtversicherung müssen regelmäßige Kosten in der Form einer Versicherungsprämie gezahlt werden. Dafür, dass der Tierbesitzer so eine Versicherung abschließt wird er vom Gesetzgeber belohnt und kann die Kosten für die Tierhaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen.
Nutzen der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Das Gesetz sieht vor, dass man als Tierbesitzer für jeden Schaden verantwortlich ist, der durch das Tier verursacht wird. Um das finanzielle Risiko für den Tierbesitzer gering zu halten gibt es die Möglichkeit eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierfür muss man zwar regelmäßige Prämien zahlen, ist jedoch vor unerwarteten Kosten geschützt die zum Beispiel durch einen Unfall entstehen würden. Des Weiteren kann man sich auch vor eventuellen Eigenschäden durch fremde Tiere absichern. Enthält die Tierhaftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung ist dies der Fall. Entsteht einem selbst Schaden durch ein fremdes Tier dessen Halter keine Tierhaftpflicht abgeschlossen hat und nicht in der Lage ist den Schaden selbst zu begleichen, dann greift die eigenen Tierhaftpflichtversicherung und übernimmt den Forderungsausfall. Man kann sich mit einer Tierhaftpflicht also sowohl gegen Schäden durch das eigene Tier als auch gegen Schäden durch fremde Tiere versichern.
Tierhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar
Durch die Tierhaftpflichtversicherung werden im Ernstfall Schäden an Dritten vergütet. Der Gesetzgeber belohnt dies Art von Versicherung indem die Beiträge einer Tierhaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden können. Zunächst muss der Tierbesitzer die Beiträge für die Tierhaftpflicht selbst bezahlen, kann sie jedoch mit der Steuererklärung geltend machen und mit der Rückerstattung zurück bekommen. So ist der tatsächliche finanzielle Aufwand für eine Tierhaftpflichtversicherung geringer als die regelmäßigen Prämien. Eine Tierhaftpflichtversicherung kann häufig im Kombination mit anderen Versicherung abgeschlossen werden. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit eine Tierhaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Tierkrankenversicherung abzuschließen, oder einer Tierhaftpflichtversicherung in Kombination mit einem Unfallschutz. Ist dies der Fall kann nicht die gesamte Versicherungsprämie deklariert werden, sondern nur der Anteil für die Tierhaftpflichtversicherung.
Beiträge der Tierhalterhaftpflicht in der Steuererklärung
Wie die Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung können auch die Kosten einer Haftpflichtversicherung für ein Pferd oder ein Hund als Sonderausgabe in der Steuererklärung deklariert werden. Dies ist in Paragraph 10 des Einkommensteuergesetzes festgelegt. Der Pauschalbetrag für Sonderausgaben liegt für Singles bei 36 Euro und für Ehepaare bei 72 Euro. Diese Beträge werden pauschal von den Steuern abgezogen. Allein mit der Tierhaftpflichtversicherung wird dieser Betrag vielleicht nicht erreicht und eine Aufnahme in die Steuererklärung würde sich nicht lohnen, jedoch fallen auch alle anderen privaten Versicherungen unter die Sonderausgaben und es lohnt sich immer, auch die Tierhaftpflichtversicherung mit zu deklarieren. Eine Tierhaftpflichtversicherung lohnt sich vor allem für Pferde und Hunde, Kleintiere wie Katze, Hamster, Kaninchen oder Ziervögel fallen unter die Privathaftpflicht und hier ist es nicht nötig eine extra Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Tierhaftpflichtversicherung ist die einzige Tierversicherung die von der Steuer abgesetzt werden kann, eine Tierkrankenversicherung kann zum Beispiel nicht abgesetzt werden.
Extraversicherung für Tiere die gewerblich genutzt werden
Eine Tierhaftpflichtversicherung versichert keine Tiere die gewerblich genutzt werden. Durch so eine Versicherung sind nur Tiere versichert die privat gehalten werden. Gewerblich genutzte Tiere wie zum Beispiel Schutzhunde, Schlittenhunde, Therapiehunde oder Hütehunden brauchen eine spezielle gewerbliche Hundehaftpflichtversicherung. In einigen Fällen ist es auch notwendig einen Hund der für den Hundesport genutzt wird extra zu versichern. Möchte man mit dem Hund zum Beispiel mit Agility, Hundesport oder Schutzhundesport beginnen sollte man immer bei seiner Hundehaftpflichtversicherung nachfragen ob Schäden die während des Sports passieren auch versichert sind und falls dies nicht so ist sollte man die Versicherung erweitern oder eine Extraversicherung abschließen. Vor allem im Schutzhundesport, wo mit Figuranten gearbeitet wird, auf die der Hund gehetzt wird, sollte immer ein guter Versicherungsschutz bestehen.
Vergleichen lohnt sich
Auch wenn man die Tierhaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen kann, lohnt es sich trotzdem Versicherungen zu vergleichen. Zum einen kann man so dafür sorgen, dass die regelmäßige Prämie niedrig bleibt und außerdem kann man so den besten Schutz garantieren. Tinki.de bietet einen Versicherungsvergleicher der mithilfe der Filteroptionen auf die Bedürfnisse des Tieres und die Wünsche des Tierbesitzers abgestimmt werden kann. So erhält man als Tierbesitzer eine personalisierte Übersicht von Tierhaftpflichtversicherungen die nicht nur zum Tier sondern auch zum Besitzer passen. Aus dieser personalisierten Übersicht kann man sich dann entweder die günstigste Versicherung oder die Versicherung mit dem umfangreichstem Schutz aussuchen. Dadurch, dass man die Filter entsprechend der persönlichen Wünsche und der Eigenschaften des Hundes ausgefüllt hat, passen alle angezeigten Versicherungen gut zum eigenen Hund.